Wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, dann muss eine Insolvenz innerhalb von drei Wochen beantragt werden. Dann kann das jeweilige Amtsgericht die Insolvenz durchführen. Wenn man als Schuldner Hilfe benötigt, dann kann man sich an einen Anwalt, an die Hilfe des Amtsgerichts oder an einen Insolvenzberater. Ein Insolvenzberater ist auf jegliche Arten der Insolvenz spezialisiert und kann einen somit immer sicher beraten. |
Wenn ein Unternehmen überschuldet ist so ist es verpflichtet, in einer angemessenen Frist beim Amtsgericht Insolvenz anzumelden. Insolvenz kann man nur dann durchführen, wenn noch genügend Masse vorhanden ist. Hierbei ist gemeint, dass noch verwertbare Güter oder Barreserven vorhanden sind und entweder die Geschäfte fortzuführen oder die Gläubiger in einem gewissen Umfang zu befriedigen. Ist dies nicht der Fall, wird die Insolvenz abgelehnt. |
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