Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um eine Verschuldung einer realen Person und keinem Unternehmen oder ähnlichem. Gerade als Privatperson fühlt man sich oft auf sich alleine gestellt, weshalb der Staat eine Beratung gegen eine kleine Gebühr anbietet. Diese Beratung kann man bei seinem Amt beantragen. Man sollte mit langen Wartezeiten rechnen. Wenn man Wartezeiten umgehen möchte, dann muss man Geld in einen Anwalt oder in einen Insolvenzberater investieren. |
Mithilfe der Privatinsolvenz können Schuldner die hoffnungslos überschuldet sind nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase und der Erfüllung aller Bedingungen wieder schuldenfrei leben. Wenn man die Privatinsolvenz beantragt und das Verfahren eröffnet wird hat man auch den sogenannten Gläubigerschutz, d. h. Gläubiger können vorhandene Titel nicht mehr pfänden. |
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